Die vorgesehenen Wohnungsgrundrisse sind im Rahmen der baulichen Möglichkeiten individuell anpassbar. Ebenso können Wohnungen eines Geschosses zusammengelegt und die Räume neu aufgeteilt werden. Dadurch können 4/5-Zimmer-Wohnungen konzipiert werden. Beispielhaft haben wir eine Grundrissanpassung für die Wohnung 1 (WE 1-B) sowie eine mögliche Wohnungszusammenlegung für die Wohnungen 4 und 5 (WE 4-5) im 1. Obergeschoss erstellt. Wohnungszusammenlegungen funktionieren in allen Regelgeschossen.
Sprechen Sie uns an, wir werden gemeinsam mit Ihnen einen an Ihre Wünsche angepassten Grundriss entwickeln!
Die Wohnflächenberechnung erfolgte auf der Grundlage der aktuellen Wohnflächenverordnung. Dabei wurden die Grundflächen der Terrassen und Balkone mit nur 25% an die Wohnflächen angerechnet.
Die Lage von Gemeinschafts- und Sondernutzungsflächen sind im Außenanlagenplan sowie im Untergeschossplan ersichtlich.
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